Die Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen wurden zum 01.07.2024 aktualisiert.
Bei folgenden Baumarten haben sich Änderungen ergeben:
Das AWG erarbeitet für das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die bayerischen Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen (HuV).
Sie sollen den Waldbesitzer bei der Auswahl der geeigneten Herkünfte unterstützen und es den Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben erleichtern, ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen zu können.
Verwendung von Vermehrungsgut geeigneter Herkunft nach den Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen (HuV) ist
Die Nutzung der bundesweiten Herkunftsgebietskarten erfolgt mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Herkunftsgebietskarten nachstehend genannter Länder können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Die vorliegenden HuV gründen auf den in über 200 Jahren gesammelten Erfahrungen der forstlichen Praxis und den Ergebnissen jahrzehntelanger Forschungsarbeiten zur Genetik der Waldbäume. Soweit bereits fundierte Erkenntnisse über die Anbaueignung neuer Baumarten und Herkünften vorliegen, wird der prognostizierten Klimaänderung Rechnung getragen. Die Herkünfte werden drei Stufen zugeordnet: „Bisher bewährte Herkünfte“, „Klimaplastische Herkünfte“ und „Herkünfte für Praxisanbauversuche“. Dabei ist die Standortseignung und das Anbaurisiko der Herkünfte dieser Stufen differenziert zu bewerten.
Bisher bewährte Herkünfte
Klimaplastische Herkünfte
Herkünfte für Praxisanbauversuche
Die bisherigen Ersatzherkünfte wurden bei weiterhin gegebener Eignung in „Bisher bewährte Herkünfte“ oder „Klimaplastische Herkünfte“ eingestuft. Andernfalls wurde bis zum Auslaufen der Empfehlung eine Übergangsfrist festgesetzt, um in Anzucht befindliche Partien förderfähig zu halten.
Ein Transfer von Vermehrungsgut aus Hoch- in Tieflagen wird insbesondere bei spätfrost- und schneebruchgefährdeten Baumarten nicht empfohlen. Umgekehrt ist es nicht ratsam, Herkünfte tieferer Lagen in deutlich höhere Lagen zu pflanzen. Hier kann als Faustzahl 150 Höhenmeter pro Grad Temperaturerhöhung angenommen werden. Gerade auch bei Vermehrungsgut aus sehr großen Herkunftsgebieten wie bei der Traubeneiche (HKG 818 09) oder der Vogelkirsche (HKG 814 04) sollte innerhalb desselben Herkunftsgebietes immer auch auf die Höhenlage geachtet werden. Dies gilt analog für alle Baumarten bei Empfehlung für ein anderes Herkunftsgebiet.
Bei Baumarten, deren Eignung an Standorte mit stetigem Wassereinfluss gebunden ist (z.B. Erlen), können nur bedingt klimaplastische Herkünfte empfohlen werden. Bei zunehmenden Dürreereignissen oder Entwässerung steigt das Anbaurisiko für diese Baumarten deutlich.
Bei bereits seit längerer Zeit eingeführten Baumarten (beispielsweise Douglasie, Küstentanne oder Robinie) ist davon auszugehen, dass eine Anpassung durch Selektion an die jeweiligen Standortbedingungen nur bedingt erfolgt ist. Daher können hier mehr klimaplastische Herkünfte aus anderen Herkunftsgebieten empfohlen werden.
Die HuV sind für jede Baumart, die dem FoVG unterliegt, gegliedert in:
Die Gliederung der HuV für die Baumarten, die keine Herkunftsgebiete in Deutschland haben oder die nicht dem FoVG unterliegen, erfolgt weitgehend analog.
Die HuV für forstliches Vermehrungsgut in Bayern werden nach den Erkenntnissen der Forschung und den Ergebnissen von Feldversuchen bedarfsweise aktualisiert.
Die Verwendung von Vermehrungsgut geeigneter Herkunft nach den HuV ist
Ausgenommen von der Verbindlichkeit sind vorerst die Empfehlungen für die Baumarten Elsbeere, Speierling, Flatterulme, Feldahorn und Eibe. Da diese Baumarten bisher nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, gibt es dazu keine Herkunftsgebiete nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung.
Um der zunehmenden forstlichen Bedeutung dieser Baumarten in Bayern Rechnung zu tragen, wurden im Jahr 2022 vom AWG Erntebestände ausgewählt und eigene „Gebiete der Herkunft für Bayern“ abgegrenzt. Bis Vermehrungsgut aus diesen Beständen in ausreichender Menge zur Verfügung steht, wird deshalb eine Übergangsfrist eingeräumt, bis die Empfehlungen dafür in Kraft treten.
Erzeugung und Vertrieb von Forstvermehrungsgut der Baumarten, die dem FoVG unterliegen, wird durch staatliche Stellen nach den Vorgaben des FoVG kontrolliert. Es soll möglichst Vermehrungsgut verwendet werden, dessen Herkunft, wie von PEFC und FSC gefordert, überprüfbar ist. Dies gilt insbesondere auch für den Ver-trieb von Forstvermehrungsgut der Baumarten, die nicht dem FoVG unterliegen. Diese Voraussetzungen erfüllen zurzeit die Zertifizierungssysteme ZüF und FfV.
AELF | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
AWG | Bayerisches Amt für Waldgenetik |
BaSIS | Bayerisches Standortinformationssystem |
BayWaldG | Bayerisches Waldgesetz |
BLE | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung |
DKV | Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. |
DVFoVG | Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes |
EB | Erntebestand (Abkürzung gem. FoVDV) |
EU | Europäische Union |
FfV | Forum forstliches Vermehrungsgut e.V. |
FoA | Forstamt |
FoVDV | Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung |
FoVG | Forstvermehrungsgutgesetz |
FoVHgV | Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung |
FoVZV | Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung |
FSC | Forest Stewardship Council |
HKG | Herkunftsgebiet |
HuV | Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen |
KUP | Kurzumtriebsplantagen |
LGAF | Bayerischer Landes-Gutachterausschuss für Forstvermehrungsgut |
ÖGE | Ökologische Grundeinheit |
PAV | Praxisanbauversuch |
PEFC | Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes |
SHK | Sonderherkunft |
SP | Samenplantage (Abkürzung gem. FoVDV) |
StMELF | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
WG | Wuchsgebiet |
ZüF | Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e.V. |
Auf der Basis der in Deutschland ausgeschiedenen Wuchsgebiete (z.T. auch Wuchsbezirke) wurden unter Berücksichtigung standörtlicher und geobotanischer Kriterien für die gesamte Bundesrepublik 46 ökologische Grundeinheiten ausgewiesen. Aus diesen sind - entsprechend ihrer Verbreitung und Bedeutung sowie anhand phänotypischer und genetischer Merkmale - für die einzelnen Baumarten unterschiedlich große Herkunfts-gebiete gebildet worden.
Grundeinheiten mit großer vertikaler Gliederung unterteilen sich zusätzlich nach der Höhe. Da sich die Lage gleicher Höhenstufen klimatisch betrachtet von Nord nach Süd bzw. von West nach Ost nach oben verschiebt, variieren die Höhengrenzen zwischen den Grundeinheiten. Deshalb gibt es in Einzelfällen auch innerhalb eines Herkunftsgebietes unterschiedliche Höhengrenzen.
ÖGE | Wuchsgebiet | Wuchsbezirk |
---|---|---|
21 | 3 Röhn | |
22 | 2 Spessart Odenwald | 2.1 Grundgebirgsspessart 2.2 Buntsandsteinspessart |
23 | 4 Fränkische Platte | |
24 | 5 Fränkischer Keuper und Albvorland | 5.1 Haßberge 5.2 Steigerwald 5.4 Itz - Baunach - Hügelland 5.5 Nördliche Keuperabdachung 5.7 Nördliches Albvorland |
25 | 8 Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald | 8.1 Frankenwald 8.2 Münchbergsattel |
26 | 8 Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald | 8.3 Fichtelgebirge 8.4 Brand – Neusorger Becken 8.5 Steinwald 8.6 Bayerisches Vogtland 8.7 Selb – Wunsiedler Bucht |
28 | 10 Oberpfälzer Wald | 10.1 Mitterteicher Basaltgebiet 10.2 Waldsassener Schiefergebiet und Wiesauer Senke |
30 | 1 Untermainebene | |
31 | 2 Spessart-Odenwald | 2.3 Bayerischer Odenwald |
34 | 5 Fränkischer Keuper und Albvorland | 5.3 Frankenhöhe 5.6 Südliche Keuperabdachung 5.8 Südliches Albvorland 5.9 Ries |
35 | 6 Frankenalb und Oberpfälzer Jura 7 Oberfränkisches Triashügelland | |
36 | 9 Oberpfälzer Becken- und Hügelland 10 Oberpfälzer Wald | 10.3 Vorderer Oberpfälzer Wald 10.4 Innerer Oberpfälzer Wald 10.5 Cham – Further Senke |
37 | 11 Bayerischer Wald | |
42 | 12 Tertiäres Hügelland 13 Schwäbisch-Bayerische Schotterplatten und Altmoränenlandschaft | |
44 | 14 Schwäbisch-Bayerische Jungmoräne und Molassevorberge | 14.1 Bayerische Bodenseelandschaft 14.2 Westallgäuer Hügelland |
45 | 14 Schwäbisch-Bayerische Jungmoräne und Molassevorberge | 14.3 Schwäbische Jungmoräne und Molassevorberge 14.4 Oberbayerische Jungmoräne und Molassevorberge |
46 | 15 Bayerische Alpen |
Die einzelnen Baumarten werden Ihnen als PDF-Dokument angezeigt, wenn Sie die lateinische Bezeichnung anklicken.
Abies alba Mill. | Weißtanne | 827 |
Abies grandis Lindl. | Große Küstentanne | 830 |
Acer platanoides L. | Spitzahorn | 800 |
Acer pseudoplatanus L. | Bergahorn | 801 |
Alnus glutinosa (L.) Gaertn. | Schwarzerle | 802 |
Alnus incana (L.) Moench | Grauerle | 803 |
Betula pendula Roth. | Sandbirke | 804 |
Betula pubescens Ehrh. | Moorbirke | 805 |
Carpinus betulus L. | Hainbuche | 806 |
Castanea sativa Mill. | Esskastanie | 808 |
Fagus sylvatica L. | Rotbuche | 810 |
Fraxinus excelsior L. | Esche | 811 |
Larix decidua Mill. | Europäische Lärche | 837 |
Larix x eurolepis Henry | Hybridlärche | 838 |
Larix kaempferi (Lamb.) Carr. | Japanische Lärche | 839 |
Picea abies (L.) Karst. | Fichte | 840 |
Picea sitchensis (Bong.) Carr. | Sitkafichte | 844 |
Pinus nigra Arnold | Schwarzkiefer | 847 / 848 / 849 |
Pinus sylvestris L. | Waldkiefer | 851 |
Populus spp. | Pappeln | 900 |
Prunus avium L. | Vogelkirsche | 814 |
Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco | Douglasie | 853 |
Quercus petraea (Mattuschka) Liebl. | Traubeneiche | 818 |
Quercus robur L. | Stieleiche | 817 |
Quercus rubra L. | Roteiche | 816 |
Robinia pseudoacacia L. | Robinie | 819 |
Tilia cordata Mill. | Winterlinde | 823 |
Tilia platyphyllos Scop. | Sommerlinde | 824 |
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Cedrus atlantica (Endl.) Manetti ex Carrière) | Atlaszeder |
Cedrus libani | Libanonzeder |
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Acer campestre | Feldahorn | 880 |
Sorbus domestica | Speierling | 821 |
Sorbus torminalis (L.) Crantz L. | Elsbeere | 822 |
Taxus baccata | Eibe | 882 |
Ulmus laevis | Flatterulme | 881 |
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Abies bornmuelleriana | Bornmüller Tanne |
Corylus colurna Linné | Baumhasel |