Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen

Änderungen zum 01.07.2024

Die Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen wurden zum 01.07.2024 aktualisiert.
Bei folgenden Baumarten haben sich Änderungen ergeben:

HuV_Titel

Gesundheit, Stabilität und Leistungsvermögen unserer Wälder hängen weitgehend von der richtigen Wahl standortsgemäßer Baumarten und Herkünfte ab. Der Klimawandel stellt darüber hinaus noch hohe Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit unserer Bäume. Herkunftsgerechtes hochwertiges Saat- und Pflanzgut ist die Grundlage erfolgreichen waldbaulichen Handelns.


Das AWG erarbeitet für das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die bayerischen Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen (HuV).

Sie sollen den Waldbesitzer bei der Auswahl der geeigneten Herkünfte unterstützen und es den Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben erleichtern, ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen zu können.

Verwendung von Vermehrungsgut geeigneter Herkunft nach den Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen (HuV) ist

  • Grundlage für die Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes in Bayern (Art. 18 und 19 BayWaldG)
  • Grundlage für die Bewirtschaftung von Wäldern, die nach PEFC oder FSC zertifiziert sind.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln nach der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms (WALDFÖPR).
Die Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen (HuV) beinhalten Baumarten, die dem FoVG unterliegen (Kapitel 3.1 und 3.2).

Vorerst nur nachrichtlich sind auch Baumarten aufgenommen, die nicht dem FoVG unterliegen, aber im Klimawandel eine zunehmende Nachfrage erfahren haben (Kapitel 3.3 und 3.4).



1. Einführung

1.1 Rechtsgrundlagen
  • Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
    vom 22.05.2002 (BGBl. 2002 I Nr. 32, S. 1658)
  • Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV)
    vom 07.10.1994 (BGBl. 1994 I Nr. 86, S. 3578, BGBl. 2003 I Nr. 8 S. 238)
  • Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV)
    vom 20.12.2002 (BGBl. 2002 I Nr. 88, S. 4721)
  • Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
    vom 20.12.2002 (BGBl. 2002 I Nr. 88, S. 4711)
  • Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes (DVFoVG)
    vom 04.06.2003 (GVBl. 2003 S. 371), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 24. 03. 2019 (GVBl. S. 168)
1.2 Kartenmaterial

Die Nutzung der bundesweiten Herkunftsgebietskarten erfolgt mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Herkunftsgebietskarten nachstehend genannter Länder können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:

1.3 Erläuterungen zu den HuV

Die vorliegenden HuV gründen auf den in über 200 Jahren gesammelten Erfahrungen der forstlichen Praxis und den Ergebnissen jahrzehntelanger Forschungsarbeiten zur Genetik der Waldbäume. Soweit bereits fundierte Erkenntnisse über die Anbaueignung neuer Baumarten und Herkünften vorliegen, wird der prognostizierten Klimaänderung Rechnung getragen. Die Herkünfte werden drei Stufen zugeordnet: „Bisher bewährte Herkünfte“, „Klimaplastische Herkünfte“ und „Herkünfte für Praxisanbauversuche“. Dabei ist die Standortseignung und das Anbaurisiko der Herkünfte dieser Stufen differenziert zu bewerten.

Bisher bewährte Herkünfte

  • Ihre Empfehlung basiert auf den Erfahrungen der forstlichen Praxis sowie Ergebnissen und Erfahrungen aus Herkunfts- und Anbauversuchen. Die Angepasstheit an die bisher herrschenden Umweltbedingungen ist hoch. Aufgrund der genetischen Vielfalt der Erntebestände werden sich die Nachkommen an mäßige Klimaveränderungen weiter anpassen können. Bis zu welchem Maße dies möglich sein wird, ist nicht bekannt.

Klimaplastische Herkünfte

  • Diese Empfehlung orientiert sich an der voraussichtlichen Klimaentwicklung. Die Herkünfte stammen aus Regionen, in denen heute das Klima herrscht, welches wir in den nächsten Jahrzehnten für das zugeordnete Herkunftsgebiet erwarten. Zusätzlich wird Vermehrungsgut der Kategorien „geprüft“ und „qualifiziert“ empfohlen. Dieses hochwertige geprüfte Vermehrungsgut stammt aus Samenplantagen oder Erntebeständen, bei denen die Nachkommen aus der jeweiligen Ernteeinheit in Feldversuchen ihre Überlegenheit nachgewiesen haben: Samenplantagen der Kategorie „qualifiziert“ sind aus Einzelbäumen mit hoher Vitalität und hervorragenden Wuchs- und Qualitätseigenschaften aufgebaut worden sind. Sie weisen eine hohe Anpassungsfähigkeit auf. Ihnen wird zugetraut, mit dem momentan bei uns herrschenden Klima zurecht zu kommen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass sie auch an das prognostizierte zukünftige Klima anpassungsfähig sind. Allerdings sind Herkünfte aus einem wärmeren Klima in der Regel weniger an Frostereignisse angepasst. Da in Bayern trotz des Klimawandels auch (Spät-)Fröste und Nassschneelagen vorkommen werden, sind Frost- oder Schneebruchschäden an diesen Herkünften nicht auszuschließen.

Herkünfte für Praxisanbauversuche

  • Diese Gruppe enthält Vorschläge für Herkünfte, die nach aktueller Einschätzung in Zukunft zum Anbau in Praxisanbauversuchen (PAV) geeignet sein könnten. Diese sind zum einen klimaplastische Herkünfte von heimischen oder bei uns bereits bewährten alternativen Baumarten. Zum anderen werden Herkünfte für weitere alternative Baumarten empfohlen. In beiden Fällen soll die Eignung dieser Herkünfte bzw. Baumarten im Rahmen von Praxisanbauversuchen genauer beleuchtet werden, um möglichst schnell praxisrelevante Erkenntnis-se zu gewinnen.

Die bisherigen Ersatzherkünfte wurden bei weiterhin gegebener Eignung in „Bisher bewährte Herkünfte“ oder „Klimaplastische Herkünfte“ eingestuft. Andernfalls wurde bis zum Auslaufen der Empfehlung eine Übergangsfrist festgesetzt, um in Anzucht befindliche Partien förderfähig zu halten.

Ein Transfer von Vermehrungsgut aus Hoch- in Tieflagen wird insbesondere bei spätfrost- und schneebruchgefährdeten Baumarten nicht empfohlen. Umgekehrt ist es nicht ratsam, Herkünfte tieferer Lagen in deutlich höhere Lagen zu pflanzen. Hier kann als Faustzahl 150 Höhenmeter pro Grad Temperaturerhöhung angenommen werden. Gerade auch bei Vermehrungsgut aus sehr großen Herkunftsgebieten wie bei der Traubeneiche (HKG 818 09) oder der Vogelkirsche (HKG 814 04) sollte innerhalb desselben Herkunftsgebietes immer auch auf die Höhenlage geachtet werden. Dies gilt analog für alle Baumarten bei Empfehlung für ein anderes Herkunftsgebiet.

Bei Baumarten, deren Eignung an Standorte mit stetigem Wassereinfluss gebunden ist (z.B. Erlen), können nur bedingt klimaplastische Herkünfte empfohlen werden. Bei zunehmenden Dürreereignissen oder Entwässerung steigt das Anbaurisiko für diese Baumarten deutlich.

Bei bereits seit längerer Zeit eingeführten Baumarten (beispielsweise Douglasie, Küstentanne oder Robinie) ist davon auszugehen, dass eine Anpassung durch Selektion an die jeweiligen Standortbedingungen nur bedingt erfolgt ist. Daher können hier mehr klimaplastische Herkünfte aus anderen Herkunftsgebieten empfohlen werden.

Die HuV sind für jede Baumart, die dem FoVG unterliegt, gegliedert in:

  • Allgemeiner Teil
  • Herkunftsgebiete In Bayern
  • Herkunftsgebietskarten Bayern und Deutschland
  • Empfohlenes Vermehrungsgut
  • Literatur

Die Gliederung der HuV für die Baumarten, die keine Herkunftsgebiete in Deutschland haben oder die nicht dem FoVG unterliegen, erfolgt weitgehend analog.

1.4 Verbindlichkeit

Die HuV für forstliches Vermehrungsgut in Bayern werden nach den Erkenntnissen der Forschung und den Ergebnissen von Feldversuchen bedarfsweise aktualisiert.

Die Verwendung von Vermehrungsgut geeigneter Herkunft nach den HuV ist

  • die Grundlage für die Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes in Bayern (Art. 18, 19 BayWaldG),
  • die Grundlage für die Bewirtschaftung von Wäldern, die nach PEFC bzw. FSC zertifiziert sind,
  • die Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln nach der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines Förderprogramms (WALDFÖPR).

Ausgenommen von der Verbindlichkeit sind vorerst die Empfehlungen für die Baumarten Elsbeere, Speierling, Flatterulme, Feldahorn und Eibe. Da diese Baumarten bisher nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, gibt es dazu keine Herkunftsgebiete nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung.

Um der zunehmenden forstlichen Bedeutung dieser Baumarten in Bayern Rechnung zu tragen, wurden im Jahr 2022 vom AWG Erntebestände ausgewählt und eigene „Gebiete der Herkunft für Bayern“ abgegrenzt. Bis Vermehrungsgut aus diesen Beständen in ausreichender Menge zur Verfügung steht, wird deshalb eine Übergangsfrist eingeräumt, bis die Empfehlungen dafür in Kraft treten.

1.5 Herkunftssicherheit

Erzeugung und Vertrieb von Forstvermehrungsgut der Baumarten, die dem FoVG unterliegen, wird durch staatliche Stellen nach den Vorgaben des FoVG kontrolliert. Es soll möglichst Vermehrungsgut verwendet werden, dessen Herkunft, wie von PEFC und FSC gefordert, überprüfbar ist. Dies gilt insbesondere auch für den Ver-trieb von Forstvermehrungsgut der Baumarten, die nicht dem FoVG unterliegen. Diese Voraussetzungen erfüllen zurzeit die Zertifizierungssysteme ZüF und FfV.

1.6 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
AELFAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
AWGBayerisches Amt für Waldgenetik
BaSISBayerisches Standortinformationssystem
BayWaldGBayerisches Waldgesetz
BLEBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
DKVGütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V.
DVFoVGVerordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes
EBErntebestand (Abkürzung gem. FoVDV)
EUEuropäische Union
FfVForum forstliches Vermehrungsgut e.V.
FoAForstamt
FoVDVForstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung
FoVGForstvermehrungsgutgesetz
FoVHgVForstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung
FoVZVForstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung
FSCForest Stewardship Council
HKGHerkunftsgebiet
HuVHerkunfts- und Verwendungsempfehlungen
KUPKurzumtriebsplantagen
LGAFBayerischer Landes-Gutachterausschuss für Forstvermehrungsgut
ÖGEÖkologische Grundeinheit
PAVPraxisanbauversuch
PEFCProgramme for the Endorsement of Forest Certification Schemes
SHKSonderherkunft
SPSamenplantage (Abkürzung gem. FoVDV)
StMELFBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
WGWuchsgebiet
ZüFZertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e.V.

2. Ökologische Grundeinheiten (ÖGE)

Einleitung

Auf der Basis der in Deutschland ausgeschiedenen Wuchsgebiete (z.T. auch Wuchsbezirke) wurden unter Berücksichtigung standörtlicher und geobotanischer Kriterien für die gesamte Bundesrepublik 46 ökologische Grundeinheiten ausgewiesen. Aus diesen sind - entsprechend ihrer Verbreitung und Bedeutung sowie anhand phänotypischer und genetischer Merkmale - für die einzelnen Baumarten unterschiedlich große Herkunfts-gebiete gebildet worden.

Grundeinheiten mit großer vertikaler Gliederung unterteilen sich zusätzlich nach der Höhe. Da sich die Lage gleicher Höhenstufen klimatisch betrachtet von Nord nach Süd bzw. von West nach Ost nach oben verschiebt, variieren die Höhengrenzen zwischen den Grundeinheiten. Deshalb gibt es in Einzelfällen auch innerhalb eines Herkunftsgebietes unterschiedliche Höhengrenzen.

2.1 Zuordnung der in Bayern ausgewiesenen ÖGE zu entsprechenden Wuchsgebieten
ÖGEWuchsgebiet Wuchsbezirk
213 Röhn
222 Spessart Odenwald
2.1 Grundgebirgsspessart
2.2 Buntsandsteinspessart
234 Fränkische Platte
245 Fränkischer Keuper und Albvorland5.1 Haßberge
5.2 Steigerwald
5.4 Itz - Baunach - Hügelland
5.5 Nördliche Keuperabdachung
5.7 Nördliches Albvorland
258 Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald8.1 Frankenwald
8.2 Münchbergsattel
268 Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald8.3 Fichtelgebirge
8.4 Brand – Neusorger Becken
8.5 Steinwald
8.6 Bayerisches Vogtland
8.7 Selb – Wunsiedler Bucht
2810 Oberpfälzer Wald
10.1 Mitterteicher Basaltgebiet
10.2 Waldsassener Schiefergebiet und Wiesauer Senke
301 Untermainebene
312 Spessart-Odenwald2.3 Bayerischer Odenwald
345 Fränkischer Keuper und Albvorland
5.3 Frankenhöhe
5.6 Südliche Keuperabdachung
5.8 Südliches Albvorland
5.9 Ries
356 Frankenalb und Oberpfälzer Jura
7 Oberfränkisches Triashügelland
369 Oberpfälzer Becken- und Hügelland
10 Oberpfälzer Wald
10.3 Vorderer Oberpfälzer Wald
10.4 Innerer Oberpfälzer Wald
10.5 Cham – Further Senke
3711 Bayerischer Wald
4212 Tertiäres Hügelland
13 Schwäbisch-Bayerische Schotterplatten und Altmoränenlandschaft
4414 Schwäbisch-Bayerische Jungmoräne und Molassevorberge14.1 Bayerische Bodenseelandschaft
14.2 Westallgäuer Hügelland
4514 Schwäbisch-Bayerische Jungmoräne und Molassevorberge14.3 Schwäbische Jungmoräne und Molassevorberge
14.4 Oberbayerische Jungmoräne und Molassevorberge
4615 Bayerische Alpen

3. Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen

3.1 FoVG-Baumarten mit Herkunftsgebieten in Deutschland


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Abies alba Mill.Weißtanne827
Abies grandis Lindl.Große Küstentanne830
Acer platanoides L.Spitzahorn800
Acer pseudoplatanus L.Bergahorn801
Alnus glutinosa (L.) Gaertn.Schwarzerle802
Alnus incana (L.) MoenchGrauerle803
Betula pendula Roth.Sandbirke804
Betula pubescens Ehrh.Moorbirke805
Carpinus betulus L.Hainbuche806
Castanea sativa Mill.Esskastanie808
Fagus sylvatica L.Rotbuche810
Fraxinus excelsior L.Esche811
Larix decidua Mill.Europäische Lärche837
Larix x eurolepis HenryHybridlärche838
Larix kaempferi (Lamb.) Carr.Japanische Lärche839
Picea abies (L.) Karst.Fichte840
Picea sitchensis (Bong.) Carr.Sitkafichte844
Pinus nigra ArnoldSchwarzkiefer847 / 848 / 849
Pinus sylvestris L.Waldkiefer851
Populus spp.Pappeln900
Prunus avium L.Vogelkirsche814
Pseudotsuga menziesii (Mirb.) FrancoDouglasie853
Quercus petraea (Mattuschka) Liebl.Traubeneiche818
Quercus robur L.Stieleiche817
Quercus rubra L.Roteiche816
Robinia pseudoacacia L.Robinie819
Tilia cordata Mill.Winterlinde823
Tilia platyphyllos Scop.Sommerlinde824
3.2 FoVG-Baumarten ohne Herkunftsgebiete in Deutschland


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Cedrus atlantica (Endl.) Manetti ex Carrière)Atlaszeder
Cedrus libaniLibanonzeder
3.3 Nicht FoVG-Baumarten mit natürlichen Vorkommen in Deutschland


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Acer campestreFeldahorn880
Sorbus domesticaSpeierling821
Sorbus torminalis (L.) Crantz L.Elsbeere822
Taxus baccataEibe882
Ulmus laevisFlatterulme881
3.4 Nicht FoVG-Baumarten ohne natürliche Vorkommen in Deutschland


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Abies bornmuellerianaBornmüller Tanne
Corylus colurna LinnéBaumhasel

4. Genaue Abgrenzung der ÖGE