von links nach rechts:
Andreas Hermer, Doris Nowak, Andreas Müller, Sebastian Kienlein, Gert Günzelmann
Als Teil der am AWG angesiedelten Landesstelle nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz sorgen diese Spezialisten für die Einhaltung eines ganzen Bündels an Gesetzen und Verordnungen für forstliches Vermehrungsgut. Sie beraten v.a. Baumschulen zu Fragen der Herkunftssicherheit und zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und sind somit ein entscheidender Baustein zum Verbraucherschutz für die bayerischen Waldbesitzer.
Besonders beim Wald mit seinen langen Produktionszeiten – von der Pflanzung bis zur Ernte können einige Jahrzehnte vergehen – ist es äußerst wichtig, hochwertiges und identitätsgeprüftes Ausgangsmaterial zu verwenden. Fehler bei der Auswahl, etwa wenn Tieflagenherkünfte in den Alpen gepflanzt werden, stellen sich oft erst spät heraus, können dann aber die vielfältigen positiven Wirkungen des Waldes zunichtemachen.
Als erster Schritt der Herkunftssicherheit ist sicherzustellen, dass die Ernte von Saatgut nur in besonders geeigneten Waldbeständen stattfindet, die sich an ihrem Standort bewährt haben, wertvolle genetische Eigenschaften aufweisen, und deshalb eine gute Anpassungsfähigkeit an die sich immer schneller wandelnde Umwelt erwarten lassen.
Dazu werden diese Bestände von den Kontroll- und Servicebeamten nach bestimmten Kriterien in Augenschein genommen. War dies erfolgreich, werden sie in das sogenannte Erntezulassungsregister eingetragen und bilden damit die Grundlage für unsere Wälder von morgen.