Energiewald
Was sind Pappelsteckhölzer?

zwei mit Gummibändern zusammengehaltene Stapel von daumendicken Stecklingen
Als Steckhölzer werden etwa 20 cm lange, daumenstarke Abschnitte einjähriger Triebe mit 3 bis 5 Knospen bezeichnet, die beim Abstecken im Boden Wurzeln bilden. Sie werden im März/April per Hand bzw. Pflanzmaschine bodengleich abgesteckt.

Da Stecklinge weder über Wurzeln noch Spross verfügen, erfolgt ihr Austrieb im Vergleich zu Forstpflanzen zeitverzögert erst nach etwa 4 Wochen. Die Absteckung in landwirtschaftlich aufbereiteten Äckern ohne Konkurrenzvegetation ist daher unverzichtbar, um Ausfälle zu verringern.

Definition

  • Die Gewinnung erfolgt in Mutterquartieren, die im jährlich im Spätwinter zurückgeschnitten werden (vegetative Vermehrung).
  • Das züchterisch verbesserte Erbgut der Mutterpflanze wird unverändert weitergegeben. Es entstehen genetisch identische Pflanzen, sogenannte Klone.
  • Als Verdunstungsschutz wird die obere Schnittfläche mit Baumwachs versiegelt.
  • Die Lagerung erfolgt bis zur Absteckung im März/April in Bündeln im Kühlhaus bei ca. + 2 °C.

Eigenschaften

  • Gutes Anwuchsverhalten
  • Rasches Jugendwachstum
  • Stockausschlagsvermögen nach Rückschnitt
eine Pflanze mit 5 grünen Blättern im Boden

Pappelsteckling

Ein Traktor fährt auf einer Feldfläche, im Hintergrund Wald

Maschinelle Pflanzung

Eine Erntemaschine fährt auf einem Pappelfeld neben einem Traktor mit Anhänger

Maschinelle Ernte

Grüne, sehr gerade und hohe Bäume auf einer Ackerkläche

Energiewaldfläche

Rechtliche Bestimmungen bei der Vermarktung

Anzucht und Vermarktung von Pappelsteckhölzern für Energiewälder unterliegt den Verbraucherschutzbestimmungen des Forstvermehrungsgut-Gesetzes (FoVG). Nur bei Eigenverbrauch sind keine rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Obwohl mit der Anpflanzung von Energiewäldern ein forstlicher Zweck vorliegt, bleiben Kurzumtriebskulturen mit Umtriebszeiten bis 20 Jahre landwirtschaftliche Flächen. Vor Anlage eines Energiewaldes ist eine Genehmigung am Amt für Ernährung-, Landwirtschaft und Forsten zu beantragen.

Verkauf von Pappelsteckhölzern

Für Energiewälder dürfen aus Gründen des Verbraucherschutzes nur zugelassene Sorten der FoVG-Kategorie "geprüft" vertrieben werden.
Zwischen den verschiedenen Pappelsorten bestehen erhebliche Unterschiede bzgl. Wuchsleistung, Krankheitsanfälligkeit, Anwuchssicherheit und Regenerationsfähigkeit nach Rückschnitt. Beim Anbau von ungeprüften Sorten können sich v.a. Pilze wegen der homogenen genetischen Eigenschaften der Sorten (Klone) rasch ausbreiten und den gesamten Bestand gefährden (erhöhtes Ausfallrisiko). In den ersten Jahren wüchsige Sorten zeigten auf Prüffeldern des AWG ab dem Alter 4 flächige Ausfälle.

Nur amtlich gemeldete und kontrollierte Baumschulbetriebe dürfen Steckhölzer für den Vertrieb produzieren. Das dafür nötige Pappel-Mutterquartier muss am AWG Teisendorf angemeldet werden. Alle FoVG-Vorschriften über Erzeugung und Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut sind bei Pappelsteckhölzern anzuwenden.

Bei Vermehrung geschützter Pappelsorten (Matrix, Bakan, Skado) sind die Sortenschutzrechte der Züchter zu beachten.

Kauf von Pappelsteckhölzern

Es wird dringend geraten, ausschließlich die geprüften und vom AWG empfohlenen Sorten für einen Anbau zu verwenden. Bei ausländischen Sorten besteht auch in der Kategorie "geprüft" (nach EU-Richtlinie 199/105) ein erhöhtes Anbaurisiko, da diese Sorten unter abweichenden Klima- und Standortsbedingungen getestet wurden.
Die aktuellen Sortenempfehlungen des AWG sind in den Herkunftsempfehlungen für forstliches Saat- und Pflanzgut aufgeführt.

Auf Lieferschein bzw. Rechnung muss neben der Sortenbezeichnung insbesondere Stammzertifikatsnummer, Registerzeichen und Kategorie als Hinweis auf Sortenechtheit vermerkt sein. Stecklinge dürfen nur von angemeldeten Baumschulen verkauft werden. Baumschulbetriebe, die ggf. auch Stecklinge verkaufen, sind in der „Liste der nach § 17 (1) FoVG registrierten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgeführt (www.ble.de).

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