Sortenprüfung für den Energieholzanbau

Energiewaldfläche
In Sortenprüffeldern untersucht das AWG die Anbaueignung und Ertragsfähigkeit verschiedener Pappelsorten unter unseren Standortsbedingungen. Hier zeigen sich erhebliche Unterschiede bezüglich Produktionsleistung, Resistenzeigenschaften, Anwuchssicherheit und Regenerationsfähigkeit nach der Beerntung. Basierend auf diesen Ergebnissen erstellt das AWG Sortenempfehlungen für Süddeutschland.
Nur die in den "Forstlichen Herkunftsempfehlungen für Bayern" genannten Sorten bieten die Sicherheit für nachhaltig hohe Erträge.

Auf dieser Grundlage erfolgt die Beratung der Landwirte und KUP-Interessierten durch die Bayerische Forstverwaltung.

Rechtliche Bestimmungen bei Anzucht und Vermarktung

Die Anzucht und Vermarktung von Pappelsteckhölzern für Energiewälder unterliegt den Verbraucherschutzbestimmungen des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG). Nur bei Eigenverbrauch sind keine rechtlichen Vorgaben zu beachten. Obwohl mit der Anpflanzung von Energiewäldern ein forstlicher Zweck vorliegt, bleiben Kurzumtriebskulturen mit Umtriebszeiten bis 20 Jahre landwirtschaftliche Flächen.
Vor Anlage eines Energiewaldes ist eine Genehmigung am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beantragen.

Biomasseproduktion

Nebenstehende Grafik zeigt die Entwicklungsunterschiede verschiedener Pappelsorten auf AWG-Prüffeldern nach einer Umtriebszeit von sechs Jahren. Dabei erzielen italienische Klone (vorwiegend Schwarzpappelkreuzungen) im Hinblick auf Biomasseproduktion und Überlebensrate unterdurchschnittliche Ergebnisse. Sie können daher für den Anbau in Bayern nicht empfohlen werden.

Beim Vergleich der jährlichen Trockensubstanzproduktion zeigt sich, dass Sorten mit Balsampappeleinkreuzung besser geeignet sind.

Neue Sorten leisten mehr als Standardsorten

Das Diagramm zeigt die mittlere jährliche Trockensubstanzproduktion über alle Sortenprüffelder nach dem ersten sechsjährigen Umtrieb.

Die neu empfohlenen Sorten leisten mehr als die Standardsorten (Max 1, Max 3, Hybride 275) und ermöglichen dem Landwirt nach sechs Jahren ca. 2.000 – 2.500 €/ha höhere Erträge.

Infobroschüre Sortenprüfung

Sortenprüfung Seite 1

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