Diese Struktur ist deutschlandweit einmalig und sorgt für eine bessere Koordination von Maßnahmen sowie eine insgesamt höhere Effizienz.
Als besonders günstig hat sich die enge Anbindung an das eigene forstgenetische Labor des AWG erwiesen. Die Unterstützung von Kontrollfällen durch Genanalysen oder die Ausscheidung von Erntebeständen der Baumarten Douglasie und Tanne auf genetischer Grundlage gehen damit Hand in Hand.
Sowohl das AWG als Landesstelle nach FoVG als auch die Kontrollbeamten sind nicht nur für die rein rechtlichen Betriebskontrollen in hoheitlicher Funktion zuständig, sie sind auch Servicestellen, die bei Bedarf und auf Anfrage bei rechtlichen Fragen zur Thematik des Vermehrungsgutrechts beratend tätig werden.
Die vier Kontrollbeamten sind zuständig für
Zuordnung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kontrollstelle 1
Zuordnung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kontrollstelle 2
Zuordnung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kontrollstelle 3
Zuordnung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kontrollstelle 4